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   BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 195/06   

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https://dejure.org/2007,3591
BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 195/06 (https://dejure.org/2007,3591)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2007 - 10 AZR 195/06 (https://dejure.org/2007,3591)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2007 - 10 AZR 195/06 (https://dejure.org/2007,3591)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verzugszinsen auf titulierte Beitragsansprüche im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Verzinsung einer Geldschuld während des Verzugs; Rückstand mit Beiträgen zu den Sozialkassen des Baugewerbes; Präjudizwirkung des einer Beitragsklage der Zusatzversorgungskasse ...

  • Judicialis

    BGB § 286; ; BGB § ... 288 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung (§ 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aF); ; BGB § 288; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; VTV vom 12. November 1986 § 30; ; VTV vom 20. Dezember 1999 § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verzugszinsen; Präjudizialität - Verzugszinsen auf titulierte Beitragsansprüche der ZVK

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Präjudizwirkung des Beitragsrechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 168
  • NZA 2007, 1008
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 195/06
    Verzugszinsen haben ebenso wie Prozesszinsen die Funktion, den Nachteil auszugleichen, den der Gläubiger dadurch erleidet, dass er infolge nicht rechtzeitiger Zahlung des Schuldners daran gehindert ist, einen ihm zustehenden Geldbetrag zu nutzen (BAG Großer Senat 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150, 161 mwN).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 195/06
    Eine erneute Sachentscheidung in diesem Sinne liegt nicht nur vor, wenn der Streitgegenstand des zweiten Rechtsstreits mit dem des ersten identisch ist, sondern auch in Fällen der Präjudizialität, also dann, wenn die im Vorprozess entschiedene Rechtsfolge Vorfrage für die Entscheidung eines nachfolgenden Rechtsstreits ist (BAG 26. Juli 2001 - 8 AZR 739/00 - BAGE 98, 275, 281 f. mwN).
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 195/06
    Hat das Gericht im Zweitprozess den Streitgegenstand des rechtskräftig entschiedenen Vorprozesses als Vorfrage erneut zu prüfen, hat es den Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung seinem Urteil zu Grunde zu legen (vgl. BAG 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 -BAGE 27, 113; Zöller/Vollkommer Vor § 322 Rn. 24 mwN).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 393/88

    Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Sozialkassen des Baugewerbes für einen

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 195/06
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. November 1988 (- 4 AZR 393/88 - BAGE 60, 174) nichts anderes, wonach keine Präklusionswirkungen für einen nachfolgenden Beitragsrechtsstreit entstehen, wenn ein Arbeitgeber rechtskräftig verurteilt wird, der ZVK zur Berechnung von Beitragsansprüchen notwendige Auskünfte zu erteilen.
  • LAG Hessen, 12.09.2005 - 10 Sa 704/04

    Hauptanspruch, Zinsanspruch, Rechtskraft

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 195/06
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. September 2005 - 10 Sa 704/04 - aufgehoben.
  • BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69

    Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 195/06
    Ein solcher Zinsanspruch kann - unbeschadet seiner Abhängigkeit vom Bestehen der Hauptforderung - selbständig mit einer nachfolgenden Klage geltend gemacht werden (vgl. für Prozesszinsen BVerwG 21. April 1971 - V C 45.69 - BVerwGE 38, 49, 51).
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Präjudizielle Rechtsverhältnisse und Vorfragen werden nur rechtskräftig festgestellt, wenn sie Streitgegenstand waren (BAG 25. April 2007 - 10 AZR 195/06 - Rn. 14, BAGE 122, 168) .

    Diese Präjudizwirkung schließt eine abweichende Entscheidung aus, wonach der Beklagte mangels einer Beitragsschuld keine Verzugszinsen zu zahlen hat (vgl. BAG 25. April 2007 - 10 AZR 195/06 - Rn. 20, BAGE 122, 168) .

    Verzugszinsen dienen ferner dazu, die Nachteile des Gläubigers auszugleichen, die er dadurch erleidet, dass er infolge nicht rechtzeitiger Zahlung des Schuldners daran gehindert ist, einen ihm zustehenden Geldbetrag zu nutzen (BAG 25. April 2007 - 10 AZR 195/06 - Rn. 17, BAGE 122, 168) .

  • BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 2/18 R

    Kein Anspruch auf Verzinsung von Asylbewerberleistungen nach § 44 SGB I

    Der geltend gemachte Anspruch auf Verzinsung des Nachzahlungsbetrags kann, auch soweit er auf die Zahlung von Prozesszinsen (§ 291 BGB ) dem Grunde nach gerichtet ist, zulässigerweise selbständig und unabhängig von der Hauptforderung (Nachzahlung von Kosten der Unterkunft) zum Gegenstand eines Rechtsstreits gemacht werden ( vgl nur Bundesarbeitsgericht Urteil vom 25.4.2007 - 10 AZR 195/06; Bundesgerichtshof Urteil vom 14.1.1987 - IVb ZR 3/86 = FamRZ 1987, 352; BVerwGE 38, 49, juris RdNr 11; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 24.9.1987 - 2 C 27/84 = NJW 1988, 1682) .
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2013 - 11 TaBV 49/13

    Teilnahme des Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit an den

    Das Bundesarbeitsgericht habe etwa mit Urteil vom 25.07.2007 - 10 AZR 195/06 entschieden, dass präjudizielle Rechtsverhältnisse und Vorfragen nur dann rechtskräftig festgestellt würden, wenn sie Streitgegenstand waren.
  • VG Stade, 14.01.2008 - 6 A 2854/05

    Verzinsung eines durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung rechtskräftig

    Ist der Streitgegenstand nicht identisch, die rechtskräftig festgestellte Rechtsfolge aber im späteren Prozess über einen anderen Streitgegenstand vorgreiflich, so ist das Gericht nur insoweit an die frühere Entscheidung gebunden (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 15. Aufl., § 121 Rdnr. 10, 11; BAG, Urt. v. 25.04.2007 - 10 AZR 195/06 -).

    Vielmehr kann ein solcher Zinsanspruch - unbeschadet seiner Abhängigkeit vom Bestehen der Hauptforderung - selbständig mit einer nachfolgenden Klage geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1971 - V C 45/69 -, BVerwGE 38, 49, 51; BVerwG, Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 27/84 - s. auch BAG, Urteil vom 25. April 2007 - 10 AZR 195/06 -).

  • VG Göttingen, 05.08.2009 - 3 A 39/08

    Prozesszinsen; Verjährung

    Es bestehen auch keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken dagegen, den Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen selbständig mit einer nachfolgenden Klage geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.1971 - 5 C 45.69 -, juris, Rn 11; BVerwG, Urteil vom 24.09.1987 - 2 C 27.84 -, juris, Rn 10; BVerwG, Urteil vom 17.02.2000 - 3 C 11/99 -, juris, Rn 10ff; BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 10 AZR 195/06 -, juris, Rn 17; VG Stade, aaO., Rn 26).
  • ArbG Köln, 27.01.2009 - 17 Ca 9363/08

    Zinsanspruch nach Vergleichsabschluss

    Lediglich dann, wenn ein entsprechender Hauptanspruch abgewiesen worden ist, erstreckt sich die Rechtskraft einer solchen Entscheidung auch - negativ - auf einen Zinsanspruch, während die einen Hauptanspruch zuerkennende Entscheidung sich auf den Hauptanspruch beschränkt und einen etwaigen Zinsanspruch - als anderweitigen Streitgegenstand - nicht ausschließt (vgl. Urteil des BAG vom 25. April 2007 - 10 AZR 195/06 -).
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